03.04.01.10 (Mitte) Entgeltabrechnung
- Laufende Nr
- 112
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- 03
- SYS_2
- 03.04
- SYS_3
- 03.04.01
- SYS_4
- 03.04.01.10
- ORGEINHEIT
- Personalverwaltung
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Entgeltabrechnung
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- Entgeltabrechnung
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- E 7
- BW
- 9
- Mitte
- E 6
- NRW
- EG 10
- NS
- 7
- NV
- EG 6
- SAC
- E 6
- SAH
- E 6
EA
BBG
Durchführen von Netto- und Bruttorechnungen Zeiterfassungsdaten zusammenstellen, ggf. abstimmen. Die Entgeltabrechnung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodellen und Entgeltmethoden unter Beachtung tariflicher, betrieblicher, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen durchführen. Zulagen und Zuschläge berechnen. Aus-gleichzahlungen, Zuschüsse, Sachbezüge in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht prüfen und sachgerecht abrechnen. Entgeltabzüge für Mieten, Rückzahlung von Darlehen, geleistete Urlaubsvorschüsse, Pfändungen usw. vornehmen. Sozialversicherungsdaten erfassen und weitermelden.
Bearbeiten von Fehlerprotokollen Fehlerprotokolle bearbeiten. Notwendige Abstimmungen vornehmen.
Bearbeiten von Sonderzahlungen Reiseabrechnungen und Sondervorgänge, z. B. Jubiläumsgelder, Einmalzahlungen, Vergütungen für Ver-besserungsvorschläge, Verdienstsicherung, Pauschalvergütungen, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung, Überbrückungsgelder bearbeiten. Jeweils Steuer- und Sozialversicherungspflicht ermitteln. Pfändbare Beträge nach Vorgaben und Beschluss ermitteln, einbehalten und überweisen. Regressansprüche von Dritten bearbeiten.
Zusammenarbeit mit externen Stellen Standard-Schriftverkehr mit Gläubigern, Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern führen.
Informieren von Mitarbeitern Über betriebliche und tarifliche Regelungen informieren (z. B. vermögenswirksame Leistungen). Entgeltzusammensetzung und Entgeltabzüge erläutern, begründen und vertreten.